
Förderung von reinen Elektrofahrzeugen
Für Elektro Dienstwagen gelten erweiterte steuerliche Vergünstigungen und eine neue, zeitlich befristete Abschreibung („Elektroauto-AfA“) seit Juli 2025. Die Preisgrenze für die 0,25%-Regelung steigt dabei von 70.000€ auf 100.000€.
Die Debatte über die Förderung verschiedener Fahrzeugarten – Verbrenner, Elektro oder Hybrid – hält an. Besonders die geplante Förderung von gebrauchten Elektrofahrzeugen sorgt für Diskussion, da sie zu einer doppelten Förderung (Neuwagen + Gebrauchtwagen) und potenziellen Steuervorteilsmodellen führen könnte.
Für Elektro-Dienstwagen bleibt die steuerliche Begünstigung bestehen: Der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung wird nur mit 0,25 % des Listenpreises bzw. 1 % von ¼ des Listenpreises versteuert. Diese Regel gilt künftig für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (bisher 70.000 €).
Zudem wird eine neue „Elektroauto-AfA“ (Abschreibung) eingeführt: Für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, gilt eine arithmetisch-degressive Abschreibung über sechs Jahre mit fallenden Sätzen. Entscheidend ist der Tag der Fahrzeugübergabe an den Käufer.
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Mona Lieber


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