
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Seit Juli 2025 ist die degressive Abschreibung wieder möglich – ein wichtiger Impuls für Investitionen und steuerliche Entlastung.
Mit dem Investitionssofortprogramm wurde seit Juli 2025 erneut die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung eingeführt. Diese Maßnahme soll Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fördern und Unternehmen steuerlich entlasten. Bis Ende 2027 können Anschaffungen und Herstellungsmaßnahmen somit anstelle der linearen Abschreibung degressiv abgeschrieben werden – mit einem maximalen Satz von 30 % beziehungsweise dem Dreifachen der linearen AfA.
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Mona Lieber

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