Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Seit Juli 2025 ist die degressive Abschreibung wieder möglich – ein wichtiger Impuls für Investitionen und steuerliche Entlastung.

Mona Lieber

Mona Lieber

Veröffentlicht15.10.2025
Kategorie
News

Mit dem Investitionssofortprogramm wurde seit Juli 2025 erneut die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung eingeführt. Diese Maßnahme soll Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fördern und Unternehmen steuerlich entlasten. Bis Ende 2027 können Anschaffungen und Herstellungsmaßnahmen somit anstelle der linearen Abschreibung degressiv abgeschrieben werden – mit einem maximalen Satz von 30 % beziehungsweise dem Dreifachen der linearen AfA.

Gemeinsam ans Ziel.

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