
Neue Spielräume für Kleinunternehmer
Mehr Spielraum, weniger Papierkram: Seit 2025 profitieren noch mehr Selbstständige von der Kleinunternehmerregelung. Aber Achtung – wer die neuen Umsatzgrenzen überschreitet, muss schnell umdenken.
Die Reform des § 19 UStG bringt höhere Umsatzgrenzen (25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr) und ermöglicht so mehr Selbstständigen und Kleingewerben, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Ziel ist weniger Bürokratie und eine EU-weite Harmonisierung durch die „ViDA“-Initiative. Während Gründer und Teilzeit-Selbstständige profitieren, warnen Experten vor Risiken wie Fehleinschätzungen, Nachzahlungen und möglichen Wachstumsbremsen.
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Mona Lieber


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