BFH klärt Anforderungen an ausländische Betriebsstätten im DBA - Kontext

Mit den Urteilen I R 47/21 und I R 39/21 schafft der Bundesfinanzhof mehr Klarheit zur Anerkennung ausländischer Betriebsstätten und der Steuerfreiheit grenzüberschreitender Einkünfte.

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Sina-Marie Schwann

Veröffentlicht12.06.2025
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Erstmals wurde präzisiert, wann eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt und unter welchen Bedingungen entsprechende Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. Ein gemeinsam genutzter Büroraum mit persönlichem Container kann eine Betriebsstätte begründen, sofern eine dauerhafte Verfügungsmacht und geschäftliche Verankerung bestehen (I R 47/21). Zudem betont der BFH, dass eine Mindestnutzungsdauer von sechs Monaten für ausländische Geschäftseinrichtungen erforderlich ist (I R 39/21). Die Entscheidungen sind richtungsweisend für die Praxis im internationalen Steuerrecht.

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