Betriebliches Mobiltelefon

Unter diesen Bedingungen ist es steuerfrei

Lukas Arnold SW

Lukas Arnold

Veröffentlicht24.04.2023
Kategorie
Newsletter

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob stets von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt.

Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unbeachtlich. Empfangsbedürftige Willenserklärungen, die mit Einverständnis des Erklärungsempfängers nur zum Schein abgegeben werden, sind nach dem BGB nichtig. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind und das Vereinbarte nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien keine Geltung haben soll. Folglich ist kein Scheingeschäft gegeben, wenn der von den Vertragsbeteiligten erstrebte Rechtserfolg gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraussetzt. So verhielt es sich auch im Streitfall.

Du willst auf dem Laufenden bleiben, was alles rund um Steuern, Recht und betriebswirtschaftliche Themen angeht? Klick einfach hier und melde dich für unseren Newsletter an.

Impressum © 2023 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag). Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall. Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEVe eG.

Gemeinsam ans Ziel.

Die FRTG Group

Die FRTG Group ist ein Zusammenschluss aus sechs Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs­gesellschaften. Unser kompetentes und engagiertes Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern steht Ihnen gerne zur Seite, wenn es um Fragen, Probleme und Lösungen in unterschiedlichen Fachgebieten geht.

Durch die Group decken wir ein großes Leistungsspektrum ab. Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung auf den Gebieten Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung sowie der betriebs­wirtschaftlichen Beratung. Sie haben die Fragen. Wir die Antworten.

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Unternehmenspräsentation auf Deutsch und Englisch.

Kontaktieren Sie uns!

Wir beraten Sie gerne.

Adresse

Prinz-Georg-Straße 15

40477 Düsseldorf

Auf der Suche nach einem Job?
Hier sind unsere offenen Stellen.