Liebe Mandanten, Mitarbeiter und Freunde der FRTG Group,
im Februar-Newsletter bieten wir Ihnen dieses Mal wieder viele interessante Themen aus den Bereichen Steuern und Recht.
Im Rechts-Hinweis informieren wir Sie über Belege zur Nebenkostenabrechnung: Auch der ein „papierloses Büro“ führende Vermieter muss grundsätzlich Originalbelege vorlegen.
Im Steuer-Tipp erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Firmenwagen und Homeoffice Steuern sparen können.
In unserem Special geht es um die Gewerbesteuer und die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen.
Weitere Themen
- Vorwort
- 11 Vorschläge zur pandemischen Fortentwicklung
des Steuerrechts (§ 11 Abs. 11 EStG n. F.) - News 2 Go – Unsere Mandanten stellen sich vor
- Termine Steuern / Sozialversicherung Februar / März 2021
- Erweiterung Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
- Kosten für Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden
Newsletter im PDF-Format
Mit freundlichen Grüßen
Ihre FRTG Group