Liebe Mandanten, Mitarbeiter und Freunde der FRTG Group,
im Dezember-Newsletter bieten wir Ihnen dieses Mal wieder viele interessante Themen aus den Bereichen Steuern und Recht.
Im Rechts-Hinweis informieren wir Sie über die exzessive private Internetnutzung als außerordentlichen Kündigungsgrund.
Im Steuer-Tipp erläutern wir Ihnen die Änderungen der Definition der Werklieferung.
In unserem Special geht es um die die Inventur am Bilanzstichtag und was es hierbei zu beachten gilt.
Weitere Themen
- Vorwort
- Termine Steuern / Sozialversicherung Dezember 2020 / Januar 2021
- Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslandssemester besser absetzbar
- Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
- Kind in Ausbildung – Ausbildungsfreibetrag beantragen
- Bezieher von Kindergeld müssen über Ausbildungsabbruch informieren – Rückforderung möglich
- Grundfreibetrag und Kindergeld wird für 2021 erhöht
- Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office
Newsletter im PDF-Format
Mit freundlichen Grüßen
Ihre FRTG Group