
19
Okt
Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss
I. Ausgangslage Die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sieht eine Regelung vor, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (zum Beispiel an Feriengäste) gestattet ist. Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile …